VOB Ausgabe 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht
22.01.2016
Am 19. Januar 2016 wurden im Bundesanzeiger die Abschnitte 1 ? 3 der neuen VOB/A Ausgabe 2016 sowie die Änderungen des Teils B (VOB/B) veröffentlicht.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung ? VgV) für die Vergabe von Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben.
Die neue Vergabeverordnung soll am 18. April 2016 in Kraft treten.
Weitere Details finden Sie unter www.bundesanzeiger.de