Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Das Bundesfinanzministerium hat am 28. Juni 2024 einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung der steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vorgelegt. Ziel der W-IdNr. ist eine effizientere Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Die stufenweise Einführung und Bekanntgabe an die Unternehmer beginnt am 1. November 2024 und wird bis 2026 erfolgen. Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, werden diese zukünftig als Wirtschafts-Identifikationsnummer verwenden.
Seit der Implementierung der eForms im Oktober 2023 wird in EU-weiten Ausschreibungsverfahren nach dieser Nummer gefragt. Daher wird zurzeit noch vorgeschlagen, eine alternative eindeutige Identifikationsnummer wie die Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer anzugeben.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
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