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Verlängerung Nutzungsrechte Mobilfunkfrequenzen

Die Bundesnetzagentur plant einen Richtungswechsel: Statt der ursprünglich vorgesehenen Neuversteigerung wichtiger Mobilfunkfrequenzen in Deutschland, soll es eine Verlängerung der Nutzungsrechte um fünf Jahre geben.

Die Angleichung der Laufzeiten dieser Nutzungsrechte an später auslaufende Lizenzen ermöglicht die Bündelung der Vergabe in einem späteren Verfahren. Dies führt zu einer größeren Menge an freigegebenen Frequenzen und verhindert regulierungsbedingte Engpässe.

Dies setzt allerdings voraus, dass eine gemeinsame Nutzung von Frequenzen der bestehenden Telekommunikationsanbieter und eine Beteiligung am National Roaming durch das Unternehmen 1&1 gewährleistet wird.

Die Verlängerung der Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen wird an Auflagen geknüpft, die den weiteren Ausbau der Netze vorantreiben sollen. Im Fokus stehen dabei insbesondere der ländliche Raum und die Verkehrsinfrastruktur. Die drei etablierten Mobilfunkanbieter sind verpflichtet

  • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
  • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
  • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

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zu versorgen. Die Bundesnetzagentur favorisiert ein gemeinsames Vorgehen, um die Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen zu realisieren. Eine Zusammenarbeit von Mobilfunk- und Schienennetzbetreibern soll verpflichtend werden. Zudem sind Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur regelmäßig über den Netzausbau und ihre weiteren Ausbaupläne zu berichten.

Die Frequenzbereiche 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz werden zusammen mit den 2033 auslaufenden Lizenzen aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz zu einem späteren Zeitpunkt neu vergeben.

Im neuen Vergabeverfahren sollen die Versorgungsauflagen stärker an der Qualität orientieren, die Nutzer tatsächlich wahrnehmen. Dafür werden Mindestdatenraten definiert, die in besiedelten und nicht besiedelten Gebieten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit verfügbar sein müssen. Diese Datenraten berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Nutzern in verschiedenen Umgebungen.

Zusätzlich werden Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert, um auch in diesen Bereichen eine gute Mobilfunkversorgung zu gewährleisten. Um den Netzausbau, insbesondere in ländlichen Gebieten, voranzutreiben, sollen innovative Instrumente wie beispielsweise eine Negativauktion eingesetzt werden.

Zum aktuellen Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur können Interessierte bis zum 8. Juli 2024 Stellung nehmen.

Quelle: Bundesnetzagentur

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