Vergaberechtliche Streitigkeiten künftig bei Landesgerichten
Künftig sollen Landgerichte die Zuständigkeiten für vergaberechtliche Streitigkeiten übernehmen. Das geht aus dem aktuellen Entwurf des Bundesministerium für Justiz zur „Änderung der Zuständigkeitsstreitwerte der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ hervor.
Der Entwurf sieht vor, dass die Zuständigkeit der Landgerichte unabhängig vom Streitwert nur für den Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich und für den Sekundärrechtsschutz im Ober- und Unterschwellenbereich gilt. Dies gilt nicht für den Primärrechtsschutz im Oberschwellenbereich, denn hier gibt es andere gesetzliche Regelungen, die die Vergabekammern zuständig machen.
Für Schadensersatzansprüche im Oberschwellenbereich wird dies in § 156 Absatz 3 GWB auch ausdrücklich gesagt. Die streitwertabhängige Zuweisung soll also nur dann gelten, wenn Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nichts anderes bestimmt.
Die Reform soll zu einer effizienteren und spezialisierten Bearbeitung von vergaberechtlichen Streitigkeiten führen und gleichzeitig den Forderungen der Justizminister nach einer stärkeren Spezialisierung der Gerichte Rechnung tragen.
Quelle: Bundesministerium für Justiz
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