UVgO bekanntgemacht
07.02.2017
Die Unterschwellenvergabeordnung UVgO wurde am 07.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit bekanntgemacht.
Sie ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der Verkündung vom 20. November 2009.
Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Nach ihrer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte). Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.
Damit Sie nach Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung UVgO rechtssicher mit den neuen Bestimmungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen umgehen können, bieten wir Ihnen Seminare an.
Referent/in: Dr. Ludger Meuten Fachanwalt für Vergaberecht und Verwaltungsrecht
Liefer- und Dienstleistungen klug einkaufen ? Ausschreiben nach UVgO und VgV
Referent/in: Bernhard Fähnrich, Diplom-Jurist, Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt