Unterschwellenvergabeordnung in Rheinland-Pfalz
Mit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ am 7. September 2021 wurde die VOL/A-1. Abschnitt durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.
Die UVgO betrifft die institutionellen Auftraggeber, die an das Haushaltsrecht des Landes oder der Kommunen gebunden sind. Mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung unterliegen auch Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich einer (vereinfachten) Vergabepflicht.
Für nicht-öffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge wurden die Auftragswertgrenzen beibehalten, wie sie im Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 17.07.2019 kommuniziert wurden.
Das Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 kannst Du hier kostenfrei abrufen.