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Ukraine-Krise: Vergaberechtliche Erleichterungen in Hamburg

Mit einem Rundschreiben vom 4. März 2022 hat die Hamburger Finanzbehörde vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise veröffentlicht. Grund hierfür ist, dass zeitnah eine große Anzahl Schutzsuchender in der Hansestadt ankommt und dementsprechend größere Beschaffungsmaßnahmen erforderlich macht.

Für Liefer- und Dienstleistungen kann demnach bis zum Erreichen der Oberschwellenwerte die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb angewendet werden. Diese Regelung gemäß § 2a Abs. 3 S. 1 HmbVgG gilt bis auf Weiteres.

Im Oberschwellenbereich liegen gegenwärtig keine Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor. Insoweit ist aus hiesiger Sicht davon auszugehen, dass die Ausführungen im Rundschreiben des Bundes vom 19.03.2020 insbesondere im Hinblick auf § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und § 132 GWB entsprechend herangezogen werden können.

Das ausführliche Rundschreiben stellt das ForumVergabe zur Verfügung.

Quelle: vergabeblog.de

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