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Ukraine-Krieg: Bund vereinfacht Vergaberecht

Die Bundesregierung hat Vergabeerleichterungen für die öffentliche Verwaltung für Beschaffungen unter 10.000 Euro beschlossen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erfolgen. Hierzu zählen die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Darüber hinaus sollen auch notwendige Investitionen in die Cybersicherheit und Energieversorgung vereinfacht werden.

Neben den bereits beschlossenen Verfahrenserleichterungen für das Verteidigungsministerium, haben ab jetzt auch alle weiteren Bundesverwaltungen die Möglichkeit eine Direktvergabe zu nutzen. Dies gilt für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro, sowie Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 8.000 Euro.

Von den Erleichterungen profitieren auch Zuwendungsempfänger des Bundes. Die Maßnahmen gelten nur im Zusammengang mit dem Ukraine-Krieg und sind befristet bis 31. Dezember 2023.

Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen für Beschaffungen im Rahmen des Ukraine-Krieges unter- und oberhalb des EU-Schwellenwertes informiert.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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