11. Dezember 2023
Thüringen novelliert Vergabegesetz
Der Thüringer Landtag hat die Änderungen zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) zugestimmt. Damit werden ein Bürokratieabbau sowie Verfahrensvereinfachungen im Thüringer Vergaberecht auf den Weg gebracht. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Auftragswerte, ab denen das ThürVgG angewendet werden muss, wird bei Bauleistungen auf 75.000 Euro (bisher 50.000 Euro) sowie
für Liefer- und Dienstleistungen auf 30.000 Euro (bisher 20.000 Euro) erhöht
- Vergabe von Direktaufträgen kann bis mindestens 7.000 Euro zulässig sein
- Bestbieter können Nachweise in Form einer einfachen Eigenauskunft erbringen
- Verhandlungsvergaben bzw. Freihändige Vergaben bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von mindestens 50.000 Euro sowie bei Bauleistungen von mindestens 250.000 Euro zulässig sein
- Zulassung Angebotsabgabe per E-Mail für Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben
- einfachere Anwendung vergabespezifischer Mindestlohn: Liegt künftig 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn
Das ausführliche „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht“ vom 16. November 2023 kannst Du kostenfrei abrufen. Das neue Gesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Quelle: Thüringer Landtag
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