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Stellungnahme zum Referentenentwurf der Vergabeverordnung (VgV)

Im Februar 2023 hatte die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) vorgelegt. Dieser sieht die Aufhebung der Vorschrift in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vor, wonach nahezu jede Planungsleistung europaweit auszuschreiben ist.

In einer gemeinsamen Stellungnahme von Kammern und Verbänden wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Verfahren auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite teurer und doppelt so lange dauern würden. Die dringend benötigte Dynamik bei Planung und Abwicklung von Bauprojekten würde das damit noch stärker ins Stocken bringen.

Zudem wird befürchtet, dass der Wettbewerb durch die geplanten Änderungen eingeschränkt wird und Totalunternehmer vermehrt Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen eines Bauvertrages übernehmen. Die ausführliche Stellungnahme der Kammern und Verbände findest Du auf der Seite der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Der geplanten Änderung der VgV liegt einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde. Wonach sie in der deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. In der Stellungnahme legen Planerverbände dar, warum die Reform keinen erkennbaren Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes aufweist.

Eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion Ende 2020 ergab, dass bei den bislang europaweit ausgeschriebenen großen Planungsaufträgen kaum Interesse ausländischer Büros bestand. Nach Beschlussfassung durch das Kabinett, wird der Entwurf dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Sofern diese den Änderungen zustimmen, soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause das Verfahren abgeschlossen sein.

Quelle: lifepr.de


Die rechtssichere Vergabe von Lieferungen und Leistungen – europaweit und national

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