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Update: Sofortmaßnahmen für beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien

Die Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union auf die Inhalte der „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ geeignet. Kurz vor Weihnachten 2022 wurde sie final beschlossen.

Der Rat hat sich festgelegt, dass bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen sowie der Anbindung an das Netz und Speicheranlagen überwiegend von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden kann. Dadurch können Projekte in Bezug auf Umweltauflagen vereinfacht geprüft werden. Allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten diese Anwendung auf bestimmte Teile beschränken.

Mit der neuen Verordnung sollen Genehmigungsverfahren von Solarenergieanlagen künftig nicht länger als drei Monate dauern.  Unter bestimmten Umständen können Solarenergieprojekte von einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen werden.

Für Repowering-Projekte hat sich der Rat auf eine Frist von maximal sechs Monaten für Genehmigungsverfahren festgelegt. Auch die Leistungserhöhung von bestehenden Anlagen um bis zu 15 % soll in der Genehmigung nicht länger als drei Monate andauern. Bei der Installation von Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 Megawatt haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Frist von einem Monat und bei Erdwärmepumpen von drei Monaten geeinigt.

Weitere Informationen zur „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (VO (EU) 2022/2577) findest Du im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die neue Verordnung ist seit 30. Dezember 2022 in Kraft und gilt zunächst für einen Zeitraum von 18 Monaten. Deren Wirksamkeit wird durch die EU-Kommission bis spätestens 31. Dezember 2023 geprüft. Abhängig von den Ergebnissen wird der Rat der Europäischen Union über eine Verlängerung der Verordnung entscheiden.

Meldung vom 11. November 2022

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die EU-Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, welche die bisherigen Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise ergänzen. Damit folgt die EU-Kommission einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober 2022.

Die Kernelemente des Kommissionsvorschlags umfassen dabei, ein überragendes öffentliches Interesse von Erneuerbare-Energie-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur sowie die Bereiche Solarenergie, Repowering und Wärmepumpen.

In allen Bereichen sollen vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich gekürzt und beschleunigt werden. Zudem werden Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgesetzt bzw. auf wesentliche Bestandteile begrenzt.

Die Bundesregierung hatte sich für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt. Die EU-Mitgliedsstaaten werden gemeinsam über den Vorschlag debattieren.

Quellen:
Rat der Europäischen Union (12.01.2023)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (11.11.2022)


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