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Weiterleitung an die Zentrale Landesvergabeplattform Thüringen eingerichtet

Öffentliche Auftraggeber aus dem Freistaat Thüringen können ihre Auftragsbekanntmachungen, welche sie auf evergabe.de veröffentlichen, ab sofort kostenfrei an die Zentrale Landesvergabeplattform Thüringen weiterleiten lassen. Diesen Service stellt evergabe.de seinen Nutzern zur Verfügung, unabhängig davon, welches System zur Veröffentlichung verwendet wird.

Die Öffentlichen Auftraggeber, die ihre Ausschreibung direkt auf der Vergabeplattform evergabe.de erstellen und veröffentlichen, können unmittelbar vor der Freigabe der Ausschreibung die Option zur Weiterleitung an die thüringische Landesvergabeplattform wählen. 

Ebenso können die Nutzer des AI Vergabemanagers Standard Thüringen im sogenannten „Versendedialog“ (Daten für die Veröffentlichung) auswählen, ob eine Weiterleitung gewünscht ist.

Staatliche Auftraggeber aus dem Freistaat Thüringen müssen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) ihre Bekanntmachungen in elektronischer Form auf der zentralen Landesvergabeplattform veröffentlichen, die sonstigen Auftraggeber können diese Plattform nutzen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 ThürVgG). Diese Regelung dient der Mittelstandsförderung, da den Unternehmen nunmehr eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung steht, um nach Öffentlichen Ausschreibungen aus der Region zu recherchieren. Gleichzeitig erhöht es die Reichweite der Bekanntmachungen und bietet somit für Öffentliche Auftraggeber einen erheblichen Mehrwert.

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