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Schleswig-Holstein: Vereinfachte Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge

Gemeinden und Feuerwehren in Schleswig-Holstein haben jetzt die Möglichkeit, an gesetzlich gesicherten Sammelbeschaffungen für sechs standardisierte Fahrzeugtypen teilzunehmen. Interessensbekundungen können ab sofort eingereicht werden, wobei die Einreichungsfrist am 31. Dezember 2024 endet.

Die Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich an den Beschaffungen der Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10-SH) und 20 (LF20-SH), der Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 (HLF10-SH) und 20 (HLF20-SH), des Einsatzleitwagens 1 (ELW 1-SH) sowie des Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W-SH) nach schleswig-holsteinischen Standards beteiligen.

Das Innenministerium trägt die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, den Vergabeprozess und die technische Abnahme der Fahrzeuge. Fachpersonal steht den Wehren bei der Übernahme der Fahrzeuge zur Seite.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein 


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