Schleswig-Holstein: Neue Vergabeverordnung
Das Wirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein hat die neue landeseigene Vergabeverordung (SHVgVO) am 7. Dezember 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 für Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen enthält die SHVgVO im Wesentlichen eine Erhöhung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.
Folgende neue Wertgrenzen gelten für die öffentliche Auftragsvergabe:
Liefer- und Dienstleistungen:
- Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro
- Verhandlungsvergabe bis zu einem Auftragswert von
150.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro
Bauleistungen:
- Direktauftrag bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro
- Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 150.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von
1.000.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 1.000.000 Euro
Des Weiteren sind elektronische Vergabeverfahren ab 1. Januar 2025 bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bei Bauleistungen ab 1 Million Euro verpflichtend anzuwenden. Schriftliche Angebote dürfen vom Auftraggeber allerdings weiter entgegengenommen werden.
Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung gilt seit 8. Dezember 2023. Sie hebt parallel die Schutzsuchenden-Vergabeverordnung vom 23. März 2022 auf.
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