Sachsen: Reform des Vergabegesetzes
Jährlich vergibt der Freistaat Sachsen öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe. Im Jahr 2021 lag das Volumen bei rund 2,9 Milliarden Euro. Die sächsische Landesregierung aus CDU, SPD und Die Grünen haben den Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes der Staatsregierung zur Anhörung übergeben.
Neue Regeln für ÖPNV: Tariftreue, Mindestlohn und Schutz der Beschäftigten
Der neue Gesetzentwurf zur Reform des Vergabegesetzes beinhaltet mehrere wichtige Neuregelungen. So sollen künftig Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nur noch an Unternehmen vergeben werden, die die Tariftreue einhalten oder einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen. Dieser Mindestlohn orientiert sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVL).
Im Falle eines Betreiberwechsels im ÖPNV sollen die Beschäftigten künftig die gleichen Rechte wie bei einem Betriebsübergang haben. Das bedeutet, dass sie ihren Arbeitsplatz und ihre bisherigen Arbeitsbedingungen behalten.
Mehr Flexibilität, Fairness und Nachhaltigkeit
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Gestaltung ihrer Leistungsbeschreibungen künftig Lebenszykluskosten und Energieeffizienz berücksichtigen. Künftig können auch Regelungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Waren beschafft werden, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Gestaltung ihrer Leistungsbeschreibungen künftig Lebenszykluskosten und Energieeffizienz berücksichtigen. Künftig können auch Regelungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Waren beschafft werden, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
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Direkt anmeldenZudem sollen öffentliche Auftraggeber bei ihren Ausschreibungen soziale Kriterien wie Gleichstellung, Chancengleichheit, Ausbildungsplätze, Schwerbehinderte und Langzeitarbeitslose explizit berücksichtigen.
Vergabestellen müssen weiterhin prüfen, ob die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln sinnvoll ist. Diese Klauseln ermöglichen es, unvorhersehbaren Materialpreissteigerungen oder -senkungen während der Auftragsdurchführung auszugleichen. So profitieren sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen von einer fairen und kalkulierbaren Auftragsabwicklung.
Weitere Neuerungen sind, die Einführung eines Bestbieterprinzips, bei dem nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, die geforderten Erklärungen zur Eignungsprüfung vorlegen muss. Zudem ist eine Erhöhung und Dynamisierung der Schwellenwerte für Freihändige Vergaben geplant und neben den sächsischen Regelungen sollen künftig auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) des Bundes gelten.
Differenzierte Regelungen für Staat und Kommunen
Das neue Vergaberecht gilt vollumfänglich für staatliche Auftraggeber sowie für sonstige, an die Sächsische Haushaltsordnung gebundene Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Kommunen hingegen sollen umfassende Ausnahmen gelten, wie die Regelungen zum vergabespezifischen Mindestlohn.
Das Wirtschaftsministerium bereitet nun die Anhörung des Gesetzentwurfs zur Neugestaltung des Vergaberechts in Sachsen vor. Diese wird voraussichtlich im Zeitraum März und April 2024 stattfinden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Mehr erfahrenMeldung vom 17. August 2023
Die sächsische Landesregierung hat im Koalitionsvertrag 2019 das Ziel gesetzt, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen künftig Mindeststandards eingehalten werden sollen. Doch zwischen den Koalitionspartnern gibt es hinsichtlich einer Reform des Vergabegesetzes keine Einigung.
Koalitionspartner und Wirtschaft kritisieren neuen Vergabegesetzentwurf
„Die Knackpunkte liegen im zusätzlichen zeitlichen Aufwand für die Unternehmen, welcher entsteht, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Die im vorliegenden Entwurf genannten Kriterien erfordern zusätzliche Arbeitskräfte, die finanziert werden müssen“, so CDU-Wirtschaftspolitiker Jan Hippold gegenüber der Leipziger Volkszeitung (LVZ). Er sieht damit letztendlich auch Kostensteigerungen auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber.
Doch auch die Wirtschaft sieht den Gesetzentwurf kritisch. So werden vor allem die Strafen beim Verstoß gegen die geplante Nachweispflicht kritisiert. Diese können bis zu fünf Prozent des Auftragswertes betragen. Außerdem schreibt die LVZ weiter, dass die Erbringung zusätzlicher Erklärungen und Nachhaltigkeitsbelege für mehr Bürokratie sorgen werden.
DGB: Sachsen muss Tarifbindung stärken
In 14 der 16 Bundesländer gelten bereits Tariftreue-Regelungen bei der Auftragsvergabe. Lediglich Sachsen und Bayern bilden hierbei eine Ausnahme. Während Bayern beim monatlichen Durchschnittseinkommen bundesweit Platz vier belegt, landet der Freistaat Sachsen auf Platz 12.
Der DGB Sachsen sieht daher die Staatsregierung in der Pflicht eine Tariftreueklausel einzuführen. Damit sollen öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene bzw. tariforientierte Unternehmen vergeben werden.
Gegenwärtig laufen weitere Gespräche mit Gewerkschaften und Unternehmensverbänden. Offen ist ebenso, wann und in welcher Form der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt wird. Laut Informationen der LVZ, hat das Wirtschaftsministerium im jüngsten Entwurf den 1. Juli 2024 für das Inkrafttreten des neuen Vergabegesetzes festgelegt.
Meldung vom 27. Mai 2022
Das sächsische Wirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer Reform des sächsischen Vergabegesetzes. Laut Berichten des Mitteldeutschen Rundfunks soll die Novelle im Sommer dieses Jahres auf den Weg gebracht werden.
Mit dem neuen Vergabegesetz soll u. a. ein Vergabe-Mindestlohn eingeführt werden. Dieser werde laut Aussagen des Wirtschaftsministeriums bei 12 Euro oder leicht darüber liegen. Wirtschaftsminister Dulig betont: „Wir brauchen ein schlankes Vergabegesetz, was eben auch gute soziale und ökologische Kriterien mitberücksichtigt, aber auch ein einfaches Vergabegesetz, denn das soll auch unser Teil der Entbürokratisierung sein, dass wir es einfacher machen wollen.“
Welche Wirkungskraft die Novelle bringen wird, bleibt abzuwarten. Derzeit ist unklar, ob das Gesetz nur für die Landesverwaltung oder auch für die Kommunen gelten wird. Letztere sind für gut zwei Drittel des Beschaffungsvolumens in Sachsen verantwortlich. Hierfür laufen gegenwärtig noch Gespräche.
Quellen:
Leipziger Volkszeitung (17.08.2023)
DGB Sachsen (17.08.2023)
MDR Aktuell (27.05.2022)