Rheinland-Pfalz: Bürokratie-Abbau-Paket
Ende September stellte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein Paket mit 57 Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Dazu zählen u. a. höhere Wertgrenzen für Vergabeverfahren sowie die Vereinfachung von Ausschreibungen und dem öffentlichen Beschaffungswesen. Ziel ist es, Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten und sowohl Unternehmen als auch Verwaltung zu entlasten.
Das Bürokratie-Abbau-Paket von Rheinland-Pfalz beinhaltet Vereinfachungen in Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, den Ausbau der Möglichkeit, Online-Anträge zu stellen sowie die Überprüfung bestehender Normen und Vorschriften. Diese Entlastungen sollen bis Mitte 2025 greifen.
Erhöhte Wertgrenzen und Generalunternehmer-Vergabe
Die Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und freihändige Vergaben werden von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Bauaufträge können nun bis zu 250.000 Euro (1 Million Euro im Wohnungsbau) ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden. Direktaufträge dürfen bis zu einem Wert von 10.000 Euro vergeben werden. Zudem soll die Erweiterung der Generalunternehmervergabe eine effizientere Abwicklung großer öffentlicher Bauprojekte ermöglichen. Generalunternehmer müssen dennoch mittelständische Unternehmen in angemessenem Maße berücksichtigen.
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Mehr erfahrenBürokratie-Abbau-Paket Rheinland-Pfalz: Vereinfachungen im Verkehrssektor
Um langwierige Planfeststellungsverfahren zu umgehen und die Sanierung von Brücken zu beschleunigen, integriert man Regelungen aus dem Bundesfernstraßengesetz in das Landesstraßengesetz. Zudem wird die Digitalisierung von Anhörungsverfahren und Veröffentlichungen vorangetrieben. Diese Maßnahmen ermöglichen eine schnellere Umsetzung von Bauprojekten und stärken die logistischen Abläufe der regionalen Wirtschaft.
Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung
Im Rahmen der neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur verpflichtenden Wärmeplanung unterstützt das Land die Kommunen. So kann beispielsweise die Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam durchgeführt werden, was vor allem kleinere Gemeinden entlastet.
Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz