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Update: Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz zur Reform des Vergaberechts verabschiedet. Der Entwurf, der nach intensiver Konsultation mit allen relevanten Fachkreisen entstand, zielt auf eine Vereinfachung der Vergabeverfahren und den Abbau von Bürokratie ab.

Mit dem Vergabetransformationspaket werden Nachweispflichten deutlich reduziert, bürokratische Hürden abgebaut und Gesamtvergaben erleichtert. Dadurch beschleunigt die Bundesregierung Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte und macht öffentliche Aufträge für Unternehmen attraktiver.

Im neuen Standard einer nachhaltigen Beschaffung können die Auftraggeber selbst über die bestmögliche Umsetzung entscheiden. Die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sind insgesamt leicht umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis ausgerichtet.

Zusätzlich zum verabschiedeten Vergaberechtstransformationsgesetz zur Reform der Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Meldung vom 25.10.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket veröffentlicht. Ziel des Pakets ist es, die Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren sowie die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten.

Die Reform des Vergaberechts soll Bürokratie abbauen und für schnellere und einfachere Verfahren sorgen. Dies soll insbesondere die Wirtschaft und die Kommunen entlasten. Durch die Reform wird eine jährliche Einsparung von 1,3 Milliarden Euro erwartet. Die Maßnahmen umfassen eine Reduzierung der Nachweispflichten und eine Vereinfachung kleinerer Aufträge, die als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren vergeben werden können.

Ein zentraler Aspekt des Vergabetransformationspakets ist die Förderung nachhaltiger Beschaffung. Soziale und umweltbezogene Aspekte in Vergabeverfahren werden damit rechtlich verbindlicher gestaltet. Dies soll die öffentliche Beschaffung nicht nur unbürokratischer und digitaler machen, sondern auch nachhaltiger.

Das Vergabetransformationspaket umfasst auch Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen. Es sieht geringere Dokumentationspflichten, eine zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform und verschiedene Änderungen zur verstärkten Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen vor. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten in
kritischen Bereichen auszuschließen.

Anlässlich der am 18. Oktober 2024 begonnenen Anhörung von Ländern und Verbänden hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Referentenentwürfe zum Vergabetransformationspaket veröffentlicht. Diese Entwürfe stammen vom BMWK und sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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