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Ratsschlussfolgerungen zum öffentlichen Auftragswesen beschlossen

Am 26. November 2020 hat der Rat der Europäischen Union die unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft erarbeiteten Ratsschlussfolgerungen zum öffentlichen Auftragswesen einstimmig beschlossen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die effizienten öffentlichen Vergaben, um mit umfangreichen öffentlichen Investitionen gezielt die Folgen der wirtschaftlichen Krise, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, bewältigen zu können.

Die Ratsschlussfolgerungen fordern diesbezüglich unter anderem dazu auf, die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge auf EU-Ebene gezielt zu optimieren, um die Verfahren des öffentlichen Einkaufs effizienter zu gestalten. Ausdrücklich genannt wird die Möglichkeit der Erhöhung der EU-Schwellenwerte. Auch weitere Ausnahmen vom EU-Vergaberecht bei der Beschaffung bestimmter strategischer Güter und Dienstleistungen in Not- und Krisensituationen sollen geprüft werden.

Darüber hinaus bekennt sich der Rat nachdrücklich zur Förderung der innovativen, nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung. Er betont zudem die Bedeutung gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für den öffentlichen Einkauf innerhalb und außerhalb des EU-Binnenmarkts

« Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten Bundeskabinett beschließt Anhebung des Mindestlohns »
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