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Update: Osterpaket – größte energiepolitische Gesetzesnovelle

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm beschlossen. Mitsamt der Anpassung im Recht der Endkundenbelieferung wurden somit wichtige Bestandteile des im April beschlossenen Osterpakets verabschiedet.

Das beschlossene Gesetz stellt eine wichtige Etappe beim Ausbau der Stromnetze dar, mit dem deren Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter gestrafft und beschleunigt werden. Neben neuen Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn, wird auch der Rechtsrahmen der Verteilernetzplanung weiterentwickelt.

Künftig sollen Verbraucher durch Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung vor überhöhten Preisen geschützt werden. Für mehr Rechtsklarheit und Transparenz soll u. a. die Ersatz- und Grundversorgung mit Strom und Gas voneinander getrennt werden. Zudem erhält die Bundesnetzagentur neue Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten.

Mit der dritten verabschiedeten Gesetzesanpassung im Wettbewerbsrecht, sollen Raffinerien und der Kraftstoffhandel durch das Bundeskartellamt stärker beobachtet werden. Neben der neu hinzukommenden Datenerfassung zu den verkauften Kraftstoffmengen an Tankstellen, soll somit die Datenbasis des Kartellamtes verbessert und erweitert werden. Zudem wird die verschärfte kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht im Energiesektor um weitere fünf Jahre verlängert und auf den Fernwärme-Bereich ausgeweitet.

Meldung vom 7. April 2022

Das sogenannte Osterpaket als größte energiepolitische Gesetzesnovelle wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Im Zusammenhang damit steht auch eine umfassende Novellierung bestehender Energiegesetze, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Auf einem über 500-seitigen Dokument sind Änderungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetz und Verordnungen im Energierecht erfasst.

Herzstück des Osterpakets ist, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem sollen bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bezogen werden. Mit dem Gesetzespaket sollen auch neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt und die Rahmenbedingungen für deren Ausbau auf Dächern verbessert werden.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze voranzutreiben, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Des Weiteren wird der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze aktualisiert und durch neue Projekte ergänzt, damit auch der Netzausbau Schritt halten kann.

Mit dem Osterpaket wird die EEG-Umlage abgeschafft, sowie die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt. Eine Übersicht zu den Gesetzesentwürfen findest Du hier.

Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (vom 28.06.2022)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (vom 07.04.2022)


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