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Öffentliche Vergabe im Bund nur an tarifgebundene Firmen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/27444) eine Stärkung der Tarifbindung. Die Vorteile der tarifvertraglichen Gestaltung von Löhnen und Arbeitsbedingungen seien zahlreich und gut dokumentiert. Sie beträfen unter anderem eine bessere Lohnentwicklung, eine höhere Arbeitsplatzzufriedenheit, bessere Weiterbildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten, mehr Gleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mehr Gleichberechtigung für ausländische Beschäftigte. Hinzu komme, dass Tarifverträge einen Wettbewerb nach unten bei Löhnen und Arbeitsbedingungen begrenzten und einen einheitlichen und fairen Wettbewerbsrahmen schaffen würden, schreiben die Grünen und nennen es besorgniserregend, dass der Anteil von tarifgebundenen Unternehmen seit Jahren bröckelte und nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten davon profitieren würden.

Die Fraktion fordert deshalb unter anderem von der Bundesregierung, ihre Möglichkeiten zu nutzen, die Tarifbindung durch öffentliche Vergabe zu stärken, indem umgehend ein Bundesvergabe- und Tariftreuegesetz eingeführt wird. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht nur Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Die Tarifbindung im Handwerk soll im Rahmen der kommenden Novelle der Handwerksordnung gestärkt werden, damit Innungen verstärkt zum Abschluss von Tarifverträgen angeregt werden, fordern die Abgeordneten.

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