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NRW: Zusatzförderung für Wohnungsbau- und Modernisierungsvorhaben

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ zusätzliche Mittel zur Absicherung von Wohnungsbauvorhaben im Land bereit. Mit dem landeseigenen Programm in Höhe von 100 Millionen Euro sollen vor allem krisenbedingte Mehrkosten abgefedert werden.

Der Zuschuss durch das Programm kann bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten betragen und wird auch für den freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt. Für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes im Förderjahr 2022 und 2023 erhalten haben, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden.

Damit soll die Fertigstellung des Vorhabens gemäß den Bedingungen der öffentlichen Wohnraumförderung gefördert werden. Dies gilt auch für Modernisierungsvorhaben. Dadurch können auch Projekte realisiert werden, die aufgrund der massiven Verschlechterung der Investitionsbedingungen auf die Zeit nach 2023 verschoben oder ganz eingestellt wurden.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen


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