29. Januar 2021
Anpassung vergaberechtlicher Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen
Die Gültigkeit des Runderlasses „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit kann auch im Kalenderjahr 2021 bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 10.000 Euro ein Direktauftrag, in Höhe von 100.000 Euro eine Freihändige Vergabe und in Höhe von 1.000.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben können grundsätzlich ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.