NRW: Verlängerung Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten
Die Landesregierung von NRW verlängert die Verfahrenshinweise zur Beschaffung von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete bis zum 31. Dezember 2025. Dies geht aus einem Erlass vom 11. Oktober 2023 hervor.
Obwohl die Anzahl der neu ankommenden Flüchtlinge derzeit niedriger ist als im Vorjahr, bleiben die Unterbringungskapazitäten des Landes stark ausgelastet. Es ist nicht absehbar, dass sich diese Situation bald entspannt. Spontane und starke Anstiege der Flüchtlingszahlen sind aufgrund der aktuellen globalen Konflikte und politischen Entwicklungen jederzeit möglich.
Der Ausbau der Kapazitäten gestaltet sich schwierig, da nicht nur neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Parallel enden auch bestehende Mietverhältnisse, die ersetzt werden müssen. Um sicherzustellen, dass das Land seinen Verpflichtungen nachkommen kann, werden die Verfahrenshinweise zur Unterbringung Geflüchteter bis Ende 2025 verlängert.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums wird auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 9. Januar 2024 hingewiesen, das sich ebenfalls mit der Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden beschäftigt.
Quelle: vergabe.nrw
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Mehr erfahrenMeldung vom 10. Mai 2024
Der gemeinsame Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 11. Oktober 2023, der Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten regelt, wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Quelle: vergabe.nrw
Meldung vom 25. Oktober 2023
In einem gemeinsamen Erlass haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten veröffentlicht.
Der Erlass gilt befristet bis zum 30. Mai 2024 richtet sich an die Bezirksregierungen sowie den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle: vergabe.nrw