NRW: Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes
Um die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden und eine Vorreiterrolle bei der Energie- und Wärmewende einzunehmen, hat Nordrhein-Westfalen den Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung legt ihn nun dem Landtag vor.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Erstellung einer Wärmeplanung verantwortlich sind. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung verbessert werden. Dadurch erhalten sowohl Bürger als auch Unternehmen vor Ort die nötige Planungs- und Investitionssicherheit.
NRW Entwurf Landeswärmeplanungsgesetz: Kompetenzzentrum und Leitfaden für Gemeinden
Um die Gemeinden bei diesen Plänen zu unterstützen, bietet die Landesregierung im Rahmen der Konnexität umfangreiche Hilfen an: Das Kompetenzzentrum Wärmewende berät die Gemeinden und NRW.Energy4Climate erstellt
einen zusätzlichen Leitfaden zum Landesgesetz. Außerdem stellt das LANUV Daten des Wärmekatasters kostenfrei zur Verfügung.
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Kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung
Von der Zielsetzung über die konkrete Umsetzung bis hin zur rechtlichen Einordnung – hier erfährst Du, wie Du die komplexen Anforderungen an die Wärmeplanung erfolgreich meisterst.
Mehr erfahrenNRW setzt auf kommunale Wärmeplanung
Der Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes setzt die Vorgaben des Bundeswärmeplanungsgesetzes um. Wichtige Punkte beinhalten:
- Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden. Außerdem wird die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung umfassend ermöglicht.
- Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: Das LANUV wird regelmäßige Monitoringberichte zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.
- Digitalisierung und Datenmanagement: Der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land wird vollständig elektronisch erfolgen.
- Finanzierung: Das Land übernimmt die gesamten Kosten für die Erstellung der Wärmepläne. Die genaue Höhe der Zahlungen für die Erstaufstellung der Wärmepläne ist im Gesetz festgelegt.
- Die 396 Gemeinden in NRW können eigenverantwortlich Wärmepläne erstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen