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Novelle Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz

Das Bundeskabinett plant eine Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz für klimafreundliche LKW und Stadtbusse. Damit sollen synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundliche angerechnet werden.

Verbot synthetischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen für Mindestbeschaffungsziele

Die Gesetzesnovelle enthält folgende Regelungen: Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen ist künftig zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele ausgeschlossen. Ein Fahrzeug gilt daher nicht als sauberes schweres Nutzfahrzeug im Sinne des Gesetzes, wenn es betrieben wird mit

• Biokraftstoffen, die aus kritischen biogenen Rohstoffen erzeugt wurden,
• paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen erzeugt wurden, oder
• strombasierten paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen oder mit fossiler Energie erzeugt wurden.

Gleichzeitige Anpassung der Zehnten Bundesimmissionsschutzverordnung entscheidend für Wirksamkeit der Neuregelung

Die Wirksamkeit der Neuregelung hängt von der gleichzeitigen Anpassung der Zehnten Bundesimmissionsschutzverordnung ab, um synthetische und paraffinische Kraftstoffe gemäß der DIN-Norm 15940 als Kraftstoffe in Reinform einzuführen. Durch die Aufnahme der DIN-Norm 15940 in die Zehnte Bundesimmissionsschutzverordnung sollen in Zukunft paraffinische Kraftstoffe wie E-Fuels und innovative Biokraftstoffe bis hin zur Reinform zugelassen werden, anstatt nur in begrenzten Mengen beigemischt zu werden.

Beide Gesetzgebungsverfahren sollen idealerweise parallel im November 2023 abgeschlossen werden, damit sie gleichzeitig in Kraft treten können.

Bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge werden ab 2030 Vorschrift

In einer zukünftigen Gesetzesänderung wird der zweite Teil des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes eingeführt. Dieser sieht vor, dass ab 2030 im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge, insbesondere Nahverkehrsbusse, beschafft werden dürfen.

Quelle: Bundesregierung


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