eVergabe.de
evergabe.de-News

Novelle EU-Gebäuderichtlinie beschlossen

Der Rat der Europäischen Union hat dem Gesetzesentwurf zur Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD) am 12. April 2024 zugestimmt. Damit soll u. a. der Energieverbrauch von Wohngebäuden in zwei Schritten bis 2025 um bis zu 22 Prozent sinken. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Im Zentrum der EPBD steht die deutliche Senkung des Energieverbrauchs in Wohngebäuden. Bis zum Jahr 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch um 16 Prozent sinken, bis 2035 sogar um 20 bis 22 Prozent. Auch für Nichtwohngebäude, wie Bürogebäude oder Gewerbeimmobilien, gibt es neue Vorgaben. Bis zum Jahr 2030 müssen die 16 Prozent der energieineffizientesten Nichtwohngebäude renoviert werden. Bis 2033 steigt diese Quote auf 26 Prozent.

WEBINAR

Nachhaltiges Bauen: Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Zukunft

Erfahre alles über die relevanten rechtlichen Regularien auf EU-Ebene und in Deutschland. Mit praxisnahen Beispielen legen wir einen Grundstein für Deine eigene ESG-Strategie.

Direkt anmelden

Die EU-Staaten sind verpflichtet, bis zum Jahr 2040 einen Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Heizungssektor zu erstellen und umzusetzen. Spätestens ab 2025 soll die Förderung von Öl- und Gasheizungen durch die EU-Staaten eingestellt werden. In neuen Wohngebäuden soll ab 2030 die Installation von Solaranlagen verpflichtend werden, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Die Neugestaltung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist ein entscheidender Bestandteil des Klimapakets „Fit for 55“ der EU. Ihr Ziel ist es, dass die EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert. Bis zum Jahr 2050 sollen alle Gebäude Europas klimaneutral werden.

Quelle: haufe.de

« Werkzeuge für Kommunen zur Wärmeplanung Beschaffungsamt: Geschäftsjahr 2023 »
eVergabe.de