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Update: Novelle Baugesetzbuch

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, um Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Ziel ist es, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen.

Die umfassende Reform des BauGB wird in verschiedenen Bereichen Potenziale freisetzen, zur Entlastung beitragen und auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort weiter stärken. Durch die Novelle des Baugesetzbuches wird beispielsweise die Anwendung des Städtebaurechts einfacher und praxisnäher.

Gemeinden können besser auf gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurechte schaffen. So könnten etwa Baurechte für den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien, die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in Innenstädten oder die Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben entstehen.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Meldung vom 6. August 2024

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der integrierten Stadtentwicklung (Änderung des Baugesetzbuchs) zur Anhörung bei den Bundesländern und Verbänden eingereicht. Der Deutsche Bundestag soll den Entwurf noch vor Jahresende verabschieden.

Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) werden bürokratische Hürden abgebaut und Kommunen erhalten mehr Handlungsspielraum. Dies ermöglicht eine schnellere Umsetzung von Bauprojekten, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Innenstadterneuerung. Die BauGB-Novelle sieht vor, dass Aufstockungen von Gebäuden erleichtert, die Innenentwicklung gefördert und die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden.

Des Weiteren umfasst die Novelle u. a. folgende Änderungen:

  • Verlängerung des Umwandlungsschutzes für Mietwohnungen bis 2027
  • Verkürzung der Fristen für die Bauleitplanung auf zwölf Monate
  • Reduzierung des Umfangs und der Prüftiefe des Umweltberichts
  • Einführung einer Innovationsklausel zur schnellen Anpassung veralteter Bebauungspläne
  • Digitalisierung der Bekanntmachungen und Beteiligungsverfahren
  • Stärkung der Klimaanpassung durch mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen
  • Einführung einer Anzeigepflicht für Ausgleichsmaßnahmen

Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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