eVergabe.de
evergabe.de-News

NIS-2-Richtlinie: Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet. Grund dafür ist die unvollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit. In einem weiteren Fall geht es um die Umsetzung der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Deutschland und 23 weitere Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die vereinbarten Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen umzusetzen. Die betreffenden Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten einzuleiten, weil sie die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555) nicht vollständig umgesetzt haben. Diese Länder mussten die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS-2-Richtlinie soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie gilt für Einrichtungen in wesentlichen Sektoren wie elektronische Kommunikationsdienste, IKT-Verwaltungsdienste, digitale Dienste, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdienste sowie öffentliche Verwaltung.

Die vollständige Umsetzung der Richtlinie ist entscheidend, um die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen sowie der gesamten EU bei Sicherheitsvorfällen zu verbessern.

WEBINAR

Mehr erfahren

24 Mitgliedstaaten haben keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) mitgeteilt. Die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie endete am 17. Oktober 2024. Die CER-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz von Einrichtungen, die kritische Infrastrukturen betreiben, zu stärken. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf elf Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Banken und digitale Infrastrukturen und zielt darauf ab, die Bereitstellung wichtiger Dienstleistungen in diesen zentralen Bereichen zu gewährleisten.

Die Kommission hat Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten übermittelt. Diese Länder müssen nun innerhalb von zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinien abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Diese Verfahren betreffen verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder und sollen eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleisten.

Quelle: EU Kommission

« Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen Bund: Entwurf zu Änderungen im Bauvertragsrecht »
eVergabe.de