Update: Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Seit dem 18. Juli 2024 gelten in der EU strengere Regeln für die Umweltverträglichkeit von Produkten. Die neue Ökodesign-Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und zielt darauf ab, Produkte nachhaltiger, reparaturfreundlicher und ressourcenschonender zu machen.
Der Anwendungsbereich der Verordnung ist sehr weitreichend und umfasst fast alle physischen Waren. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Produktgruppen wie Lebensmittel oder Produkte, die bereits anderen EU-Vorschriften unterliegen. Die Verordnung bietet einen flexiblen Rahmen für die Entwicklung produktspezifischer Ökodesign-Anforderungen. Sie ermöglicht es, auf technologische Entwicklungen und neue Herausforderungen schnell zu reagieren.
Unternehmen haben ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Deshalb tritt ein delegierter Rechtsakt frühestens 18 Monate nach seinem Wirksamwerden in Kraft. Die EU-Kommission wird bis März 2025 einen Arbeitsplan erstellen, der alle Produktkategorien auflistet, für welche in den folgenden Jahren spezifische Produktverordnungen entwickelt werden sollen.
Neue Ökodesign-Verordnung und Zielvorgaben für nachhaltige Beschaffung in der EU
Gemäß Artikel 65 kann die Kommission durch Rechtsakte Mindeststandards für technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien und weitere Aspekte öffentlicher Aufträge definieren. Diese Standards, die je nach Beschaffenheit des Auftrags zwischen 15% und 30% der Gesamtbewertung ausmachen können, sollen sicherstellen, dass ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe eine entscheidende Rolle spielen.
Die Zielvorgaben schreiben vor, dass mindestens 50% aller Beschaffungen, die entweder auf Ebene der öffentlichen oder der Sektorenauftraggeber durchgeführt oder auf nationaler Ebene aggregiert werden, unter Berücksichtigung der Mindestgewichtung für ökologisch nachhaltige Produkte ausgeschrieben werden müssen.
Die neue Ökodesign-Verordnung soll nicht zu einer Wettbewerbsbeschränkung oder Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer führen. Im Zuge der Überprüfung wirtschaftlicher Machbarkeit sind die umweltfreundlichsten Produkte und Lösungen, die auf dem Markt erhältlich sind, in Betracht zu ziehen. Des Weiteren sollen Unterschiede zwischen öffentlichen Auftraggebern der Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Haushaltsmittel oder aufgrund anderer zwingender Gründe, wie etwa klimatischen Bedingungen oder Netzinfrastrukturen, Beachtung finden.
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Mehr erfahrenMeldung vom 27. Februar 2024
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit sollen nur noch Produkte in der EU verkauft werden, die ressourcenschonend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung stark für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten eingesetzt.
Verordnung fördert Kreislaufwirtschaft und Transparenz
Die neue Verordnung gilt für fast alle Produkte, nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte wie bisher. Die Verordnung selbst stellt keine Anforderungen an einzelne Produkte. Sie formuliert jedoch grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen definiert werden sollen.
Diese Anforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab und umfassen Aspekte wie Material-, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Umweltverträglichkeit. Zudem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand. Dazu gehören ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeits-Index.
Über den Digitalen Produktpass können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und anderen Akteuren relevante Informationen auslesen. Dazu gehören beispielsweise die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.
Weiterer Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung muss nun noch formal vom Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rates kann die Verordnung voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten.