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Neue Formblätter zum Thüringer Vergabegesetz

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt das vergabespezifische Mindeststundenentgelt im Freistaat Thüringen 11,73 Euro (brutto). Der Zuschlag darf nur einem Bieter erteilt werden, welcher sich zur Zahlung dieses Mindestlohns verpflichtet.

Der Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (sogenannter Bestbieter), hat innerhalb einer bestimmten Frist dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zu erklären. Die hierbei zu verwendenden Formblätter für den Bieter und Nachunternehmer wurden inzwischen aktualisiert. evergabe.de stellt den Nutzern der Vergabemanagementlösung AI Vergabemanager Standard Thüringen ab sofort die aktualisierten Formblätter zur Verfügung.

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