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Nationales Reformprogramm 2021 beschlossen

Das Bundeskabinett hat das Nationale Reformprogramm (NRP) 2021 beschlossen. Das NRP ist ein jährlicher Bericht aller Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission. Darin werden Reformen und Maßnahmen zur Bewältigung gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen dargestellt. In Deutschland werden dabei neben der Bundesebene auch die Länder erfasst.

Das NRP 2021 verdeutlicht in diesem Jahr vor allem die umfassenden Rettungspakete und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung während der Corona-Pandemie. Ziel dieser umfassenden Maßnahmen ist es, die Substanz der deutschen Wirtschaft sowie die Arbeitsplätze in größtmöglichem Umfang zu erhalten.

Die Corona-Pandemie hat dabei auch und vor allem die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung deutlich vor Augen geführt: Unter dem Eindruck von zeitweisen Engpässen bei Gütern wie Atemschutzmasken, Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln wurde zum einen die zentrale Rolle funktionierender Beschaffungsprozesse zur akuten Bewältigung der Krise sichtbar. Zum anderen setzt der Investitionsschub zur Stabilisierung der europäischen Wirtschaft eine schnelle und effiziente Vergabe öffentlicher Aufträge voraus.

Die EU-Kommission hat am 3. April 2020 den Beschluss gefasst, Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies war notwendig und hilfreich für eine erleichterte Einfuhr und Beschaffung von Schutzausrüstung. Der Beschluss sollte aus Sicht der Bundesregierung unbürokratisch im Einklang mit den einschlägigen Regeln des unmittelbar geltenden EU-Zollrechts umgesetzt werden; den Mitgliedstaaten sollten mehr Optionen für die Nutzung von beschafftem Material zur Unterstützung der WHO und bedürftiger Drittstaaten eingeräumt werden.

Öffentliche Auftraggeber sollen sich künftig über ein Wettbewerbsregister schnell und einfach informieren können, ob Ausschlussgründe bei einem Bieter vorliegen, um das Unternehmen auf dieser Grundlage von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen. Das bundesweite elektronische Wettbewerbsregister wird derzeit beim Bundeskartellamt aufgebaut und soll im Laufe des Jahres 2021 schrittweise seinen Betrieb aufnehmen.

Weitere gesetzliche Maßnahmen betreffen den Bereich Sicherheit und Verteidigung mit dem Ziel, Beschaffungen zu beschleunigen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Mit den Neuregelungen wird insbesondere die Ausnahme vom Vergaberecht bei wesentlichen Sicherheitsinteressen konkretisiert.

Ziel der Bundesregierung ist darüber hinaus die Stärkung der nachhaltigen Beschaffung. Unter anderem plant die Bundesregierung, zur Umsetzung der Kabinettsbeschlüsse zum Klimaschutzprogramm eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung zu erlassen.

Die für Auftraggeber und Auftragnehmer geltende Verordnung über Preise und Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen wurde von einer Arbeitsgruppe weiterentwickelt und an die seit ihrem Erlass im Jahre 1953 geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach entsprechender Abstimmung soll die angepasste Ministerverordnung erlassen und veröffentlicht werden.

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