Update: LNG-Beschleunigungsgesetz
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggasterminals zugestimmt. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Meldung vom 11. Mai 2022
Die Bundesregierung hat in dieser Woche in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) beschlossen. Damit wird ein weiterer Schritt zur Unabhängigkeit von russischen Energieimporten unternommen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals, sogenannten FSRU sowie der Bau von notwendigen Anbindungsleitungen zum Gasversorgungsnetz beschleunigt werden.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz sieht vor, dass Genehmigungsbehörden vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts, von bestimmten Verfahrensanforderungen absehen können. Die materiellen, d. h. inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, insbesondere nach den europäischen Vorgaben zur Seveso III-Richtlinie und zum Wasserrecht bleiben weiterhin bestehen.
Der Entwurf zur Formulierungshilfe wird im nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht.
Quellen:
Bundesrat
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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