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Neuer Leitfaden für nachhaltige Beschaffung in Hamburg

Um den öffentlichen Einkauf der Freien und Hansestadt Hamburg nachhaltiger zu gestalten, hat der Senat einen umfassenden Leitfaden beschlossen. Dieser enthält spezifische Vorgaben für die nachhaltige Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Besonders im Fokus stehen dabei Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit und soziale Nachhaltigkeitskriterien.

Nachhaltigkeit hat für den Hamburger Senat oberste Priorität. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von 340 Millionen Euro nimmt die Stadt eine Vorbildfunktion ein, um Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und Innovationen beim Einkauf zu fördern. Der neue Leitfaden für nachhaltige Beschaffung in Hamburg definiert Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit als zentrale Kriterien und berücksichtigt zudem Gleichstellungsaspekte und faire Arbeitsbedingungen. Er wurde in Zusammenarbeit mit Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft erarbeitet.

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Im Rahmen der Überarbeitung wurden insbesondere die Produktgruppen Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel überarbeitet und um soziale Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Auch der Umgang mit gefährlichen Chemikalien in Produktion und Gebrauch wird nun gesondert betrachtet. Zudem enthält der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung in Hamburg eine Negativliste. Diese soll den Einkauf von nicht-reparierbaren Elektrogeräten, Torfprodukten und Einweggeschirr ausschließen.

Der Leitfaden für eine nachhaltige Beschaffung in Hamburg tritt ab Januar 2025 in Kraft und ist verbindlich für Vergaben der Kernverwaltung, Landesbetriebe und staatlichen Hochschulen. Für öffentliche Unternehmen wird die Anwendung empfohlen. Ein Monitoring-System soll künftig die Nachhaltigkeit im städtischen Einkauf gezielt messen und steuern. Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf angepasst. Die Einführung wird durch ein Schulungskonzept und ein Beratungsangebot der BUKEA und der Finanzbehörde begleitet.

Quelle: Stadtportal hamburg.de

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