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Koalitionsvertrag Sachsen: Vorhaben im Beschaffungswesen

SPD und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag weitreichende Änderungen und Maßnahmen zur Unterstützung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie zur Verbesserung der öffentlichen Beschaffung in Sachsen beschlossen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Unternehmen und kommunalen Vergabestellen. Dies wird durch Informations- und Schulungsangebote der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. erreicht. Zudem wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen angestrebt.

Ein wichtiger Aspekt des Koalitionsvertrags Sachsen ist die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft sowie die Sichtbarmachung der Strukturwandelregionen Lausitz und Mitteldeutsches Revier. In diesem Zusammenhang schaffen die Koalitionspartner ein bürokratiearmes sächsisches Vergabegesetz. Dieses Gesetz gilt auf Landesebene und wird zur Anwendung auf kommunaler Ebene empfohlen.

Eine wichtige Neuerung ist die Verankerung eines Vergabemindestlohns im sächsischen Vergabegesetz, der ab dem 1. Januar 2027 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.

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Die Koalitionspartner berücksichtigen stärker Unternehmen, die ausbilden, und verzichten auf weitere vergabefremde Kriterien. Die Schwellenwerte für Bauleistungen werden auf 155.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen auf 102.000 Euro erhöht und dynamisiert. Die Partner legen verstärkt Wert auf Nachweise durch Eigenerklärungen und sichern eine wirksame Kontrolle der Bestimmungen des Gesetzes zu, um Verstöße zu sanktionieren

Der Koalitionsvertrag schreibt vor, dass Vergaben im SPNV/ÖPNV in Sachsen, auch auf kommunaler Ebene, an Tariflöhne und -bedingungen geknüpft werden müssen. Dies gilt auch für länderübergreifende Verkehre. Die Betreiber müssen bei einem Wechsel in diesem Bereich sicherstellen, dass sie die Beschäftigten übernehmen.

Die Koalitionspartner CDU und SPD legen großen Wert auf die Modernisierung der Katastrophenschutzeinheiten, um die Bekämpfung von Waldbränden zu verbessern und die europäischen Partner zu unterstützen. Sie überprüfen und entwickeln die Brandschutzmaßnahmen regelmäßig auf Grundlage der strategischen Waldbrandschutzkonzeption 2023 weiter und planen eine Kommunikationsstrategie für Hitzephasen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im Bereich Brandschutz erleichtert und regionale Brandschutzbedarfspläne ermöglicht.

Die Koalition optimiert die Rettungsdienststrukturen, um Notfallpatienten die erforderliche Versorgung zu
bieten. Sachsen übernimmt mit den Integrierten Regionalleitstellen eine Vorreiterrolle und stärkt deren medizinische Kompetenz. Zudem soll eine landesweite Alarmierung unabhängig von einzelnen Nothilfe-Apps eingeführt und die Digitalisierung im Rettungsdienst sowie der Telenotarztversorgung durch Beratung unterstützt werden.

Bis Ende 2027 sollen die Ergebnisse der vergaberechtlichen Erleichterungen für den bodengebundenen Rettungsdienst evaluiert werden.

Quelle: Koalitionsvertrag des Sächsischen Landtages 2024 bis 2029

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