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Koalitionsvertrag Hessen

Das neue Regierungsbündnis aus CDU und SPD haben den gemeinsamen Koalitionsvertrag unterschrieben. So plant die Regierung u. a. die Modernisierung des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG) und den Abbau von Bürokratie.

Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen stärken

So nehmen die Regierungsparteien zur „Kenntnis“, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung zu fördern. So sollen sich bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen Auftragnehmer künftig verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens den tarifvertraglich vereinbarten Lohn zu zahlen.

Diese Verpflichtung gilt auch für Subunternehmer. Zudem sollen Subunternehmerketten – soweit zulässig – auf maximal drei begrenzt werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht durch eine Rechtsverordnung geregelt sind, gelten mindestens der bundesgesetzliche Mindestlohn oder bundeseinheitliche, allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne.

Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen reduzieren

Gleichzeitig ist das geltende Vergaberecht für Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, mit hohen Aufwänden und Bürokratie verbunden. Kleine und mittelständische Unternehmen sind hierdurch besonders betroffen. Daher soll das neue HVTG „intelligent“ verfasst werden.

Des Weiteren will die Regierung vergabefremde Kriterien überprüfen und die Vergabefreigrenze auf 20.000 Euro erhöhen. Die Schwellenwerte in § 12 HVTG werden angepasst und die Kommunen bei der Anwendung der vereinfachten Vergabeverfahren unterstützt.

Den ausführlichen Hessischen Koalitionsvertrag von CDU und SPD kannst Du kostenfrei abrufen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.


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