Koalitionsverhandlungen – Eckpunkte für Änderung im Vergaberecht
Während der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD haben die beteiligten Parteien in ihren Arbeitspapieren Eckpunkte für potenzielle Änderungen im Vergaberecht festgelegt. Diese Einigung deutet darauf hin, dass die Parteien gemeinsame Ziele in Bezug auf die Anpassung und Modernisierung des Vergaberechts verfolgen.
Vereinfachung und Digitalisierung des Vergaberechts
Ein zentrales Anliegen der Koalitionsverhandlungen im Vergaberecht ist die Vereinfachung und Digitalisierung der Vergabeverfahren auf nationaler und europäischer Ebene. Durch diese Maßnahmen sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Effizienz der Beschaffungsprozesse erhöht werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung, die wirtschaftliche, diskriminierungsfreie und korruptionsfreie Verfahren fördert.
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Vergaberecht 2025 – Alles Wichtige im Überblick
Wir wissen, wie wichtig es ist, in der dynamischen Welt des Vergaberechts stets auf dem Laufenden zu bleiben. Deshalb bieten wir Dir ein umfassendes Update zu allen relevanten Themen.
Mehr erfahrenAnhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zum Vergaberecht haben sich die Parteien darauf geeinigt, die Schwellenwerte für Direktvergaben von Liefer- und Dienstleistungen auf Bundesebene auf 100.000 Euro anzuheben. Diese Maßnahme soll die Flexibilität und Effizienz bei der Vergabe kleinerer Aufträge erhöhen. Zudem wird auf europäischer Ebene eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte sowie eine getrennte Betrachtung von Planungsleistungen angestrebt.
Verfahrensbeschleunigung und digitale Nachweise
Zur Beschleunigung von Vergabeverfahren planen die Koalitionspartner, die aufschiebende Wirkung von Nachprüfungsverfahren bei Anrufung der Oberlandesgerichte zu streichen. Die Verhandlungsparteien der Koalition planen, Eignungsnachweise in Zukunft digital, bürokratiearm und mittelstandsfreundlich zu gestalten. Dadurch wollen sie den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinfachen.
Reform der militärischen Beschaffung
Im Bereich der militärischen Beschaffung sehen die Koalitionsverhandlungen im Vergaberecht vor, neue Beschaffungswege für bestimmte Großprojekte oder technologische Zukunftsbereiche zu schaffen. Einzelne Vorhaben könnten aus dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr herausgelöst und in eigene Agenturen überführt werden. Zudem ist geplant, in kritischen Bereichen wie der Munitionsversorgung stärker mit Vorhalteverträgen und Abnahmegarantien zu arbeiten.