Interessensbekundungsverfahren Solarindustrie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte die Solarindustrie in Deutschland bei geplanten Auf- und Ausbauprojekten unterstützen. In einem ersten Schritt startet hierfür ein Interessensbekundungsverfahren. Dabei können Unternehmen, die Solarmodule oder die dafür benötigten Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln möchten, ihr Interesse an einer Förderung für ihr Vorhaben signalisieren.
Von der Förderung sollen insbesondere strukturschwache Regionen profitieren. Zuwendungen sollen gemäß der sogenannten Matching Clause gewährt werden. Das heißt bis zu der Höhe, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Wirtschaft vermieden werden.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15. August 2023. Die daraus ergebende Förderung soll sich laut BMWK auf wenige Projekte konzentrieren. Parallel dazu arbeitet das Ministerium an einer Bundesrahmenregelung, um den Aufbau von Kapazitäten u. a. bei Windenergie, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen zu unterstützen.
Von Bauleiter zu Bauleiter –
Vergütungsanspruch bei Mehr- oder Mindermengen gemäß § 2 VOB/B
Wir erklären die Vorgehensweise, wenn die ausgeschriebene Menge von Bauleistungen nicht mit der abzurechnenden Menge übereinstimmt. Anhand eines Praxisbeispiels erklärt der Referent, wie man dies in der Praxis umsetzt und den Vergütungsanspruch bei Mehr- oder Mindermengen sowie bei Wegfall von Leistungen berechnet.