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In Sachsen-Anhalt gelten neue Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen

16.12.2013

In Sachsen-Anhalt gelten neue Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen

Mit Verordnung vom 16. Dezember 2013 hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen für VOL-Leistungen festgesetzt.

Beschränkte Ausschreibungen sind demnach zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 50.000 Euro nicht übersteigt.

Freihändige Vergaben können bis zu 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Quelle: Infobrief Auftragswesen Aktuell, Februar 2014

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