In Sachsen-Anhalt gelten neue Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen
16.12.2013
Mit Verordnung vom 16. Dezember 2013 hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen für VOL-Leistungen festgesetzt.
Beschränkte Ausschreibungen sind demnach zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 50.000 Euro nicht übersteigt.
Freihändige Vergaben können bis zu 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Quelle: Infobrief Auftragswesen Aktuell, Februar 2014