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Höherer Vergabemindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern ab Oktober

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab 1. Oktober 2020 Unternehmen einen Vergabemindestlohn an ihre Mitarbeiter zahlen.

Künftig müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge übernehmen möchten, einen Vergabemindestlohn von 10,35 EUR pro Stunde zahlen. Seit der Einführung des Vergabemindestlohns 2018 wird dieser jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

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