Hochwasser in Rheinland-Pfalz: Vergaberecht ausgesetzt
Aufgrund der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt das Haushaltsvergaberecht für die betroffenen Kommunen außer Kraft gesetzt. Hierzu zählen Beschaffungen, die zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienen.
Auch bei EU-weiten Vergaben können Leistungen schneller, insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, beschafft werden. Dadurch besteht die Möglichkeit unter den aktuellen Umständen Angebote formlos, ohne Beachtung von Fristvorgaben und von nur einem Unternehmen einzuholen.
„Das Land und die Kommunen stehen bei dem Wiederaufbau der betroffenen Gebiete vor einer Herkulesaufgabe. Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig sein werden, schnell und unbürokratisch vergeben werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau“, sagte Wirtschaftsministerin Schmitt.
Die Regelung ist vorerst befristet bis Ende 2021.