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Hochwasser NRW: Vergabeerleichterungen

Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW haben für die Beseitigung von Hochwasserschäden und dem Wiederaufbau der Infrastruktur eine Vereinfachung für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen. Diese Regelung gilt für alle Auftragsvergaben für den Wiederaufbau und die Schadensbegrenzung an Infrastruktur – einschließlich Schiene, sowie für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden – die im Rahmen der Flutkatastrophe entstanden sind.

NRW hat in diesem Zusammenhang die Aufhebung der VOB/A – 1. Abschnitt sowie der UVgO beschlossen.

Zudem wurden für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes Hinweise zusammengefasst.

Den ausführlichen Runderlass kannst Du hier nachlesen.  

Die Vergabeerleichterungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2021

Quelle: vergabe.nrw

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