Hessischer Erlass: Statistische Erfassung der Nachhaltigkeitskriterien
Das Land Hessen hat die Statistische Erfassung der Nachhaltigkeitskriterien an das seit September 2021 novellierte Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) angepasst. Öffentliche Aufträge müssen nach HVTG grundsätzlich nachhaltig ausgerichtet werden. Um die Einhaltung zu überprüfen, besteht für landeseigene Beschaffungsstellen eine Berichtspflicht. Gemeinden und Gemeindeverbände können dies auf freiwilliger Basis führen.
Laut Erlass der hessischen Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerien werden die Bekanntmachungsformulare an die Vorgaben des § 3 Abs. 1 Satz 1 HVTG angepasst. Damit wird die Berichtspflicht zur Angabe der Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Sofern Vergabeverfahren kein Bekanntmachungsformular erfordern, entfällt die Berichtspflicht.
Den ausführlichen Erlass kannst Du hier anrufen.
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