Update: Hessen plant Einführung der UVgO
In der 69. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 18. März 2021 ist in erster Lesung die Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) behandelt worden. Die Neufassung dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren. Die Struktur des Gesetzes ist übersichtlicher gestaltet worden.
Einen Schwerpunkt des Gesetzes soll die Stärkung der nachhaltigen Beschaffung bilden. Mit Rücksicht auf das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers sollen jegliche Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren berücksichtigt werden können, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und verhältnismäßig sind.
Zur Stärkung der Tariftreue und insbesondere der Kontrolle der Schwarzarbeit im Baubereich müssen Bieter zukünftig bei Vergaben von Bauleistungen vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung einer „Gemeinsamen Einrichtung“ im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes über ihre ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorlegen.
Wie beim Bund und in den meisten Bundesländern bereits geschehen, soll – zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts – die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt werden, die dann die VOL/A ablösen wird.
Update: Zum 1. September 2021 tritt das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in Kraft. Neben der Ablösung der VOL/A durch die Unterschwellenvergabeverordnung, wird auch das Interessenbekundungsverfahren durch den Teilnahmewettbewerb ersetzt. Darüber hinaus gelten ab September neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen in Hessen. Eine Übersicht der neuen Wertgrenzen findest Du auf der Seite des Auftragsberatungsstelle Hessen e. V..