Aktualisierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir hat eine Aktualisierung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes angekündigt. Die Nachhaltigkeit soll dabei ein wesentliches Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bleiben. Bereits in der seit 2015 geltenden Fassung des Gesetzes wird von den Bietern unter anderem verlangt, dass sie ihren Beschäftigten den Tariflohn, in jedem Fall aber den gesetzlichen Mindestlohn, zahlen. Es verpflichtet das Land zudem, bei der Auftragsvergabe auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen, wie etwa die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder die Verwendung fair gehandelter und ökologisch nachhaltiger Produkte. Mit der Novellierung soll das Thema Nachhaltigkeit weiter im Gesetz verankert werden und insbesondere durch Berücksichtigung der Vorgaben des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes an den bundesrechtlichen Rahmen angepasst werden.