Hamburger DGB positioniert sich zur geplanten Änderung des Vergabegesetzes
Am 15. August 2023 fand eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes des Haushaltsauschusses der Hamburgischen Bürgschaft statt. Vorausgegangen war eine jahrelange Diskussion über die Tarifleistungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge. Da hierbei bis dato keine Einigung erzielt wurde, wurde die Tariftreue vorerst ausgeklammert.
Das geplante Vorschaltgesetz zum Vergabegesetz enthält hohe Auftragsschwellenwerte, ab denen das Gesetz greifen soll. Der Hamburger Senat begründet dies mit Bürokratieabbau. Gleichzeitig geht aus der Gesetzesvorlage hervor, dass die hohen Schwellenwerte für das ausstehende Tariftreuegesetz nicht richtungsweisend sind.
Hamburg DGB-Vorsitzende Tanja Chawla: „Niemand will die Kolleg*innen in den Behörden mit Bürokratiemonstern überlasten. Das darf jedoch nicht auf Kosten guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gehen, die öffentliche Aufträge ausführen. Wir erwarten nicht zu viel, wenn wir sagen, dass das Steuergeld nur da ausgegeben werden soll, wo es anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt. Und das ist nun mal dort, wo es einen Tarifvertrag gibt. Die Schwellenwerte für das kommende Tariftreuegesetz müssen deshalb deutlich unter dem liegen, was die jetzige Änderung des Vergabegesetzes vorsieht.“
Chawla betont, dass das zukünftige Vergabegesetz Schwellenwerte aufweisen müsse, die den Großteil der öffentlichen Aufträge erfasse. Neben den geplanten Änderungen in Hamburg, blicken die Gewerkschaften auch auf den Gesetzentwurf für ein bundesweites Tariftreuegesetz. Abhängig davon wolle man danach in Hamburg über ein Tariftreuegesetz verhandeln.
Quelle: DGB-Hamburg
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