GRW-Reform beschlossen
Als Reaktion auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung, haben Bund und Länder die Reform der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen.
Besonders die Transformation hin zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 und die demografische Alterung haben eine Neuausrichtung des Förderprogramm erfordert. Mit der Neuausrichtung sollen künftig auch regional tätige Unternehmen unterstützt werden, die in Wertschöpfungsketten vor Ort eingebunden sind. Um die regionale Wertschöpfung und die regionale Daseinsvorsorge zu stärken, sollen vor allem innovative Unternehmen und die wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden.
Bereits zum 1. Januar 2023 solle das neue GRW-Regelwerk in Kraft treten. In einem Übergangszeitraum von einem Jahr haben die Länder das Wahlrecht zwischen neuen und alten Regelungen. Darüber hinaus wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 ein GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beschlossen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt die GRW-Reform als auch das GRW-Sonderprogramm zum Download bereit.
Hintergrund:
Die GRW stellt das zentrale Förderinstrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland dar. Mit ihr soll die wirtschaftliche Entwicklung in strukturschwachen Regionen gefördert sowie Wachstum und Beschäftigung gestärkt werden.
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