Gesetzentwurf: Neuregelung Organisation DIHK
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Organisation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) neu regelt. Der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK soll dadurch in einen öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen überführt werden und damit den gleichen Vorgaben unterliegen wie die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Neuregelung trägt auch der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung. Der Gesetzentwurf sieht vor, den DIHK e. V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der IHKs umzuwandeln.
Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Kammermitglieder betont und die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft in die Vertretung des Gesamtinteresses einbezogen. Durch die Berücksichtigung von Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte und aller Nachhaltigkeitsziele wird die Gemeinwohlorientierung der IHK-Organisation betont. Dabei ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine Änderung der Aufgaben und Kompetenzen der IHKs sowie keine Verschiebung der Kompetenzen zwischen IHKs und DIHK vorgesehen.
Die Gesetzesänderungen tragen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung. Einem Mitglied aus einer IHK ist es somit möglich, bei wiederholten kompetenzüberschreitenden Äußerungen der Vertreter des DIHK den Austritt seiner IHK zu verlangen. Sie dienen dazu, das System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rund 4 Millionen meist mittelständischen Unternehmen auf Bundesebene zu erhalten.