Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird verschärft
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird novelliert, das hat die Bundesregierung beschlossen. Damit sollen Wettbewerbsstörungen im Interesse der Verbraucher stärker bekämpft werden. Zudem ist vorgesehen die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellrechts zu verstärken.
Neue Befugnisse für das Bundeskartellamt bei Marktstörungen!
Die Novelle sieht zunächst die Einführung eines neuen Eingriffsinstruments vor, das dem Bundeskartellamt ermöglicht, festgestellte Störungen des Wettbewerbs im Anschluss an eine Sektoruntersuchung effektiver abzustellen. Bisher endeten Sektoruntersuchungen lediglich mit einem Bericht des Bundeskartellamts, der jedoch oft folgenlos blieb.
In Zukunft soll die Behörde befugt sein, verschiedene Maßnahmen anzuordnen, um die festgestellten Marktstörungen zu beheben. Dies kann beispielsweise durch die Erleichterung von Marktzugängen, die Verhinderung von Konzentrationsprozessen oder, in Extremfällen, durch die Entflechtung von Unternehmen erfolgen. Als Vorbild dient hierfür die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs.
Kartellrechtsverstöße: Abschöpfung von Gewinnen wird erleichtert!
Im Falle von Kartellrechtsverstößen soll die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt erleichtert wird. Bisher war es schwierig, kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen und den betroffenen Unternehmen Sanktionen aufzuerlegen. So soll das Bundeskartellamt u. a. künftig einfacher und schneller Geldbußen verhängen können. Damit sollen Unternehmen abgeschreckt und Verbraucher besser geschützt werden.
Stärkung des Digital Market Act
Künftig soll das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) unterstützen. Das Bundeskartellamt soll sich dabei aktiv bei der Durchsetzung des DMA einsetzen und somit für mehr Rechtssicherheit auf dem europäischen Markt sorgen. Des Weiteren wird auch die private Durchsetzung des DMA erleichtert. So sollen Verbraucher und Unternehmen einfacher gegen Verstöße gegen den DMA vorgehen, indem sie beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.
Den Gesetzentwurf kannst Du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachlesen. Im nächsten Schritt beraten Bundestag und Bundesrat über die 11. Novelle des GWBs.
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