Gesetz zur Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Um das Bauen in Deutschland zu beschleunigen, hat der Bund ein Gesetz zur Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt. Der Bundesrat hat die Digitalisierungsnovelle in seiner letzten Sitzung am 16. Juni 2023 gebilligt.
Reform beschleunigt Wiederaufbau und erweitert Sonderbaurecht
Als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Ahrtal enthält die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) eine besondere Regelung für Katastrophenfälle. Diese ermöglicht es, bestimmte Bestimmungen des BauGB befristet auszusetzen, um den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten zu beschleunigen. Zusätzlich wird das Sonderbaurecht, das derzeit den Bau von Flüchtlingsunterkünften erleichtert, bis Ende 2027 verlängert und auf soziale Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten ausgeweitet.
Kürzere Genehmigungszeit und digitale Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen
Die Reform sieht auch vor, dass Bauleitpläne künftig in einem Monat statt drei Monaten genehmigt werden müssen. Des Weiteren sollen die Beteiligungsverfahren, bei denen Bürger Einwände vorbringen können, in der Regel digital abgehalten werden. In diesem Rahmen soll auch die Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen vereinfacht werden, um somit Verfahren zu verkürzen.
Zudem soll bei erneuten Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden aufgrund von Änderungen im Planentwurf nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen eingeholt werden.
Quelle: Haufe.de
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